Ausweispflicht
Aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet den
Energieausweis für Gebäude einzuführen. Entsprechend der EnEV muß in Zukunft bei
Neuerrichtung und Änderung eines Gebäudes der Eigentümer einen Energieausweis
ausstellen lassen. Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie ist ein
Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Die Ausweispflicht tritt für
Wohngebäude, Baujahr vor 1965 ab 01.01.2008 in Kraft, für Wohngebäude, Bj. nach
1965 ab 01.07.2008.
Bei Nichtwohngebäuden mit einer Nettogrundfläche über 1000m² muß der Eigentümer
den Energieausweis für die Öffentlichkeit sichtbar aufhängen. Diese Pflicht
tritt ab 01.01.2009 in Kraft.
Hauseigentümer erhalten den Energieausweis durch Aussteller, die in der Liste
der DENA (Deutsche Energieagentur) aufgeführt sind.
Vergleichbarkeit der Gebäuden
Am farbigen Balken auf dem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf ablesbar. Der Ausweis ermöglicht die einfache Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich ihrer energetischen Qualität.