Förderung durch Zuschuss
Die Beratung durch beim BAFA zugelassene Energieberater wird für Wohngebäude, die vor
1984 errichtet wurden, staatlich gefördert. Es kann ein einmaliger Zuschuss
beantragt werden: 175,-- € für Ein- u. Zweifamilienhäuser, 250,-- € für Wohnhäuser
mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Was Sie von der Energieberatung haben
Der Sinn der Energieberatung ist die Erstellung eines zusammenhängenden
Konzeptes, sozusagen als „Roter Faden“ für einzelne Modernisierungsschritte. Die
Maßnahmen müssen vom ersten Schritt an aufeinander abgestimmt sein, damit sie
aus energetischer Sicht zusammen passen und damit die Fördermittel in Anspruch
genommen werden können. Durch umfassende Information kann die Energieeffizienz
bei der Gebäudesanierung gesteigert werden.
Bestandteile der Energieberatung:
- Ermittlung der aktuellen Gebäudesituation
- Gegenüberstellung von Modernisierungsvarianten
- Vergleiche – Energiebedarf, Emissionen, Energiekosten,
- Gegenüberstellung von Investitionskosten und Förder-
möglichkeiten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung