Förderung durch Zuschuss


Die Beratung durch beim BAFA zugelassene Energieberater wird für Wohngebäude, die vor 1984 errichtet wurden, staatlich gefördert. Es kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden: 175,-- € für Ein- u. Zweifamilienhäuser, 250,-- € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Was Sie von der Energieberatung haben

Der Sinn der Energieberatung ist die Erstellung eines zusammenhängenden Konzeptes, sozusagen als „Roter Faden“ für einzelne Modernisierungsschritte. Die Maßnahmen müssen vom ersten Schritt an aufeinander abgestimmt sein, damit sie aus energetischer Sicht zusammen passen und damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Durch umfassende Information kann die Energieeffizienz bei der Gebäudesanierung gesteigert werden.

Bestandteile der Energieberatung:

- Ermittlung der aktuellen Gebäudesituation
- Gegenüberstellung von Modernisierungsvarianten
- Vergleiche – Energiebedarf, Emissionen, Energiekosten,
- Gegenüberstellung von Investitionskosten und Förder-
  möglichkeiten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung